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Vollkaskoversicherung Ersatz nach Schwacke

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04 Mai 2011 19:34 #85285 von Sundaydriver
Vollkaskoversicherung Ersatz nach Schwacke wurde erstellt von Sundaydriver
Hallo zusammen,

nun ist es soweit: Mein Vater vermacht mir seinen 300SL Bj 1988 mit 210000km und in "befriedigendem" Zustand (ist halt ein Fahrzeug, kein Stehzeug ).
Ich habe diverse Versicherungen abgeklappert und bekomme regelmäßig die Aussage, dass das Fzg. nach Schwackeliste bewertet ist, unabhängig von Liebhaberwert.
Ein Versicherungsvertreter (HDI, DA usw.) meint, der könnte erschreckend niedrig sein, so dass sich in diesem Fall eine TK-Versicherung eher rechnet.
In meinem Falle wären das 135€ HP/TK zu 297€ HP/VK mit 500/150€ SB mit Saisonkennzeichen und SF5 (ist ein älterer Zweitfahrzeugvertrag).
Meine Frage: wie ist der 300er in der Schwacke gelistet? VK wäre mir schon lieber.
Versicherung nach Gutachten geht bei den meisten "Normalversicherungen" wohl nicht?
Ich bin für jede Info dankbar!

Grüße,

Sundaydriver Felix

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04 Mai 2011 20:23 #85286 von melmax
Hallo Felix,

bist du im ADAC? Die bieten günstige Young-/Oldtimerversicherungen an.

Ansonsten empfehle ich OCC . Ich habe dort eine Vollkaskoversicherung für meinen 500er und zahle ca. 700 EUR/Jahr bei einem Versicherungswert von 24 TEUR. Ich hatte ein Wertgutachten in der Höhe eingeschickt. Ein Nachteil: ein Saisonkennzeichen wirkt sich auf den Beitrag nicht aus, es ist immer für das ganze Jahr zu bezahlen.

Grüsse
Johannes

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04 Mai 2011 21:20 #85287 von Sundaydriver
Sundaydriver antwortete auf Vollkaskoversicherung Ersatz nach Schwacke
Hallo Johannes,

beim ADAC bin ich. Ich habe da grade mal meinen Tarif ausrechnen lassen (ca. 440€) bei einem Fahrzeugwert von 15Teuro (nur Annahme, man braucht ja ein WGA)... und leider eine abschließbare Garage, die suche ich zur Zeit noch. (Tiefgarage sollte aber auch gehen, oder?)
OCC muss ich demnächst mal schauen.

Danke schon mal,

Grüße,

Felix

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05 Mai 2011 02:43 #85288 von FrankEinsNullSieben
FrankEinsNullSieben antwortete auf Vollkaskoversicherung Ersatz nach Schwacke
Tiefgarage ist keine abschließbare Garage im Sinne der Versicherung. Die meinen damit die typische Einzelgarage (auch Doppelgarage), zu der sonst kein Fremder Zutritt hat.

Grüße, Frank

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05 Mai 2011 07:15 #85289 von T-Modell
Felix,

ab 20 Jahren gibt es (z. B. bei Zurich, meiner Vers.) einen Oldie-Tarif ... ich zahle inkl. TK und SB ca. 270 Euro pro Jahr. Kurz-Wertgutachten (ca. 80EUR) muß vorliegen.

Beste Grüße
Thomas

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05 Mai 2011 12:14 #85290 von Oliver107
Hallo Felix,

einen 107er zu den üblichen Versicherungsbedinungen zu versichern, ist absoluter Unsinn, weil Du viel mehr für viel weniger zahlen musst.

Du kannst das Fahrzeug dann zu den sehr günstigen Oldtimerkonditionen versichern, wenn Du nachweisen kannst, dass Du noch ein Alltagsauto fährst (das muss nicht bei der gleichen Versicherung versichert sein).

Bei den Oldietarifen musst Du entsprechend dem zuvor in einem Gutachten (das Du bezahlen musst) festgestellten Fahrzeugwert Versicherungsprämie zahlen. Je wertvoller das Fahrzeug, desto teurer die Versicherungsprämie. Gleichzeitig hast Du aber auch den Vorteil, dass im Schadensfalle nicht erst nach irgendwelchen omminösen Gebrauchtwagenlisten der Wert des Fahrzeugs ermittelt wird (meist viiiiel niedriger, als man zuvor glaubte), sondern von vornherein feststeht.

Gute Erfahrungen (auch im Schadensfall!) habe ich da mit der Zürich-Versicherung gemacht, bei der im übrigen auch das Abstellen in einer Tiefgarage akzeptiert wird.

Viel Freude an Deinem 300 SL und viele Grüße

Oliver

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05 Mai 2011 19:48 #85291 von jhwconsult
jhwconsult antwortete auf Vollkaskoversicherung Ersatz nach Schwacke
Hallo Felix,
für die Haftpflichtversicherung ist es egal ob Oldtimer oder nicht. Der Normaltarif ist für den SL so gering, dass sich hier eine Oldieversicherung kaum lohnt (bei meiner AachenMünchener 126€ bei SF 8 jährlich).
Anders ist es bei der Kaskoversicherung. Wenn ein wertiger Oldtimer (ein 1988er 300SL ist kein Oldtimer) versichert werden soll. geht es nur bei einem Spezialversicherer.
Ich habe für meinen 87er 500SL lediglich Teilkasko mit 150€SB für 99,-€ jährlich. Im Versicherungsfall (Diebstahl, Wild, Brand etc.) bekomme ich den Wiederbeschaffungswert. Ein vorgelegtes Gutachten beschreibt dabei den Zustand des Fahrzeugs und damit auch die Anforderungen an die Wiederbeschaffung. Wenn Du Dir keine billigst Onlineversicherung auswählst, sollte das bei mehreren gehen. Die Württembergische wird in Bezug auf ältere Fahrzeuge auch oft gelobt.

Gruß

J Hartmut

. Hartmut aus Hessen .

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05 Mai 2011 23:00 #85292 von Oliver107
Und genau DA ist das Problem!

Der Wiederbeschaffungswert eines 87er 500SL liegt so zwischen 5.000 und 50.000 Euro (siehe mobile.de & Co). Der anschließende Ärger mit der Versicherung ist da geradezu vorprogrammiert, insbesondere, wenn das Fahrzeug völlig zerstört ist oder entwendet wurde. Wie soll der Versicherungsnehmer da je beweisen, dass gerade sein Fahrzeug besonders wertvoll war?

Deshalb kann man von solchen Billig-Angeboten zum Normaltarif nur abraten selbst wenn man bereits einen sehr niedrigen Schadenfreiheitsrabatt hat. Nur dann sind Normaltarif und Oldietarif bei der Haftpflicht in etwa gleich teuer. Andernfalls ist es auch hier fast immer der Oldietarif, zumal hier KEINE Schadenfreiheitsklassen berechnet werden. Im Zweifel einfach mal konkret vergleichen.

Eine VOLLkasko-Oldtimerversicherung (ja, auch ein 1988er 300 SL wird von den meisten Versicherungen als "Oldtimer" anerkannt), kostet rund 20 Euro je 1.000 Euro Versicherungssumme. Sprich: 200 Euro bei einem Fahrzeug, das 10.000 Euro wert ist und 400 Euro im Jahr, wenn das Gutachten auf 20.000 Euro Fahrzeugwert lautet.

99 Euro für eine bloße Teilkasko sind da auf den ersten Blick sicherlich billiger, aber nur solange nichts passiert.

Viele Grüße

Oliver


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06 Mai 2011 09:09 #85293 von jhwconsult
jhwconsult antwortete auf Vollkaskoversicherung Ersatz nach Schwacke
Oliver,
wo ist Dein Problem? Hab ich doch alles geschrieben.
Und ob ein Fahrzeug Oldtimer ist oder nicht richtet sich zunächst nach dem Alter (>30 Jahre). Ob es ein wertiger Wagen ist muss jeder selbst entscheiden. Und wenn ein Gutachten bei Abschluss der Versicherung vorgelegt wird und die Werte in die Bedingungen mit eingearbeitet werden, WO ist dann Dein Problem? Kennst Du einen Fall, in dem bei Einschluss eines Gutachtens die Voll- oder Teilkasko dieses nicht anerkannte?
Und die Bemerkung mit der Teilkasko kannst Du für die Fahrer nutzen, die davon ausgehen, dass sie aus welchen Gründen auch immer einen Unfall selbst verschulden könnten und dieses Risiko abgesichert haben wollen. Alle anderen Schäden sind mit der Haftpflicht (Gegner) oder der Teilkasko abgesichert. vorausgesetzt es ist keine Billigvariante.

Ich habe damit kein Problem

Gruß

Hartmut

. Hartmut aus Hessen .

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06 Mai 2011 19:18 #85294 von Oliver107
Hartmut,

ich hab jetzt keine Lust mit Dir schon wieder über Punkt und Komma zu diskutieren. Der Felix hatte eine Frage, die habe ich beantwortet und Du hast -wie gewohnt- daraufhin mal wieder das Gegenteil gesagt.

Der Felix wird nun auf der Basis der hier erhaltenen Informationen seine Entscheidung sicherlich selbst treffen können und wenn Du Dich darüber gerne darüber austauschen willst, ob und wann der Begriff "Oldtimer" verwendet werden darf oder ob eine Vollkaskoversicherung nur für Fahridioten angezeigt ist, dann machs halt. Das Forum-Off-Topic ist extra dafür da.

Ich werd das vorausgesagte schöne Wetter am Wochenende nun ein wenig zum Fahren nutzen und das empfehle ich Dir ebenfalls, -ob mit einem Oldtimer oder einem wertigen Gebrauchtwagen mit oder ohne Gutachten, ganz egal, die Sonne scheint für alle.

In diesem Sinne schadenfreie Fahrt wünscht Dir

Oliver

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06 Mai 2011 20:11 #85295 von jhwconsult
jhwconsult antwortete auf Vollkaskoversicherung Ersatz nach Schwacke
Oh, der feine Herr fühlt sich angegriffen. Lass doch in Zukunft einfach Formulierungen wie "absoluter Unsinn" oder "dann musst Du" einfach weg. Dann bist Du auch nicht angreifbar.
Wer absolute Dinge behauptet, muss sich daran messen lassen. Ist er dazu nicht bereit, sollte er es lieber lassen.

Was hat Felix eingangs gefragt?:"Ich bin für jede Info dankbar! " Warum sollte ich mir von Dir vermiesen lassen, genau das zu tun? Hat Du eine Preisangabe gemacht? Ich schon. Hast Du was konkretes gesagt? Ich schon. Also was solls.

Und wenn Dir meine Diskussion nicht gefällt, musst Du ja nicht darauf eingehen.

Genieße Deine Ausfahrt, vielleicht bist Du ja dann etwas umgänglicher.

Gruß

Hartmut[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : jhwconsult am 06-05-2011 20:26 ]

. Hartmut aus Hessen .

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09 Mai 2011 09:07 #85296 von Uwe560
Hallo Felix,

wenn du mit dem Fahrzeug eine längere "Ehe" eingehen willst und es hegst und pflegst, würde ich dir auf alle Fälle ein Wertgutachten empfehlen. Bei einer normalen Standard-Versicherung wirst du im Schadens- bzw. Verlustfall (bei 210000 km, etc.) max. ein paar tausend Euro kriegen.
Außerdem ist es mal wirklich interessant, was das Fahrzeug wert ist. Ich bin mir sicher, du wirst es dann mit anderen Augen sehen.

Ich selbst habe mit der Youngtimer-Versicherung vom ADAC gute Erfahrung gemacht.
Der Tarif hängt stark vom Wertgutachten ab. Bei dieser Versicherung wirst du aber nicht jährlich zurückgestuft - es ist ein Festpreis.
Meiner ist nach Gutachten 29000 € wert. Bei einer jährlichen Anmeldezeit von 7 Monaten zahle ich 418€ Vollkasko.

Gruß Uwe

Gruß Uwe


Auszug aus den Führungskräfte-Informationen von 1987:
Seit 1985 werden vier Versionen gebaut: 300 SL, 420 SL, 500 SL und das Top Modell, der 560 SL ! ;-)

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09 Mai 2011 11:18 #85297 von Wolle107
ertmal wieder ein freundliches Hallo in die nette Runde,

vielleicht hilft das weiter ?


mit den freundlichsten Grüßen
vom schönen Niederrhein

wolfgang

mit den freundlichsten Grüßen

vom Niederrhein

Wolfgang

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09 Mai 2011 15:32 #85298 von astral
Zum x-ten mal das gleiche Thema, aber erneut ohne den -wichtigen- Hinweis, dass die Oldtimerversicherungen, die nach Gutachten versichern und die Prämie erheben, im Schadensfall dann gern doch nur deutlich weniger zahlen.
Schaut mal in Eure Verträge (OCC, ADAC etc.). Es wird dort mit Sicherheit nicht zugesagt, dass es im Falle des Totalverlustes den Gutachtenwert als Erstattung gibt, auch wenn der Berater solches behauptet hat.
Etwas in dieser Art (feste Taxe machen allerdings die allermeisten Versicherer nicht) muß ausgehandelt und gesondert vereinbart werden, sonst kommt das böse Erwachen im Schadensfall.
Meine Versicherung wollte sich auf einen absoluten Wert nicht einlassen, verständlich, denn das Auto könnte ja angesichts schwankender Preise auf dem Automarkt im Schadenszeitpunkt in der Tat deutlich weniger wert sein, als zum Zeitpunkt des Gutachtens.
Wir haben daher zur beiderseitigen Zufriedenheit vereinbart, dass die Versicherung im Falle des Totalverlustes den dann aktuellen Oldietaxwert für einen 300er, Zustand 2 zzgl. 15% zahlt. Das entspricht augenblicklich dem gutachterlich realistisch ermittelten Fahrzeugwert.
Ziehen die Preise an, profitiere ich davon, geben sie allgemein nach, kommt die Versicherung entsprechend günstiger weg - ist nur fair.

Gruß, Heinz

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09 Mai 2011 16:02 #85299 von agossi
Hallo,

in der Schweiz redet man in diesem Zusammenhang von "Wiederbeschaffungswert" eines Fahrzeugs der gleichen Eigenschaft in Zustand und Alter. Das kann soweit gehen, dass ein Fahrzeug, weil es extrem selten ist, gar nicht mehr wiederbeschafft werden kann und dann kommt automatisch die volle Versicherungssumme (auch wenn ein evtl. Marktwert viel höher wäre) zur Auszahlung.

Ich staune im Übrigen über die extrem niedrigen Prämien in der obigen Liste, in der Schweiz sind die gleich 3-4mal höher...

Gruss
Andi

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09 Mai 2011 16:15 #85300 von astral
Den "Wiederbeschaffungswert" als gutachterlich zu ermittelnde Größe gibt´s ja auch hier. Es geht aber um die Frage, was iFdF tatsächlich erstattet wird. Es gibt afaik keinen Versicherungsvertrag, der besagt, dass beim Totalverlust ohne wen und aber der WW, wie im Gutachten niedergelgt, erstattet wird.
Die Versicherer halten sich immer ein Hintertürchen offen, was im Ernstfall dann gerade für den Zoff sorgt, deswegen tunlichst klare Vereinbarungen treffen, auch wenn es etwas mühsam ist.

Gruß, Heinz

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09 Mai 2011 16:23 #85301 von Mr_T
Hallo,

bei mir wurden div. Fahrzeuge per eingereichter Unterlagen in Form von kompletten Exposé inkl. aussagekräftigem Bildmaterial geschätzt. Ohne Gutachertermin vor Ort, was ich als sehr angenehm empfand.

Das Ergebnis ist kein Gutachtenwert oder Wiederbeschaffungswert, sondern der vertraglich zugesicherte Versicherungswert. Dieser würde mir bei Totalverlust voll ausbezahlt. Mit der Summe bin ich übrigens sehr zufrieden, da realistisch, zumal auch div. Investitionen berücksichtigt und dementsprechend eingepreist wurden.

Falls sich der Fahrzeugwert nach oben bewegt, werde ich eine Nachbesserung beantragen, was zumindest beim 450SLC 5.0 relativ zeitnah der Fall sein könnte.


Gruss,

Michael

p.s. fast vergessen: ist in der Schweiz.[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mr_T am 09-05-2011 16:31 ]

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09 Mai 2011 20:13 #85302 von Sundaydriver
Sundaydriver antwortete auf Vollkaskoversicherung Ersatz nach Schwacke
Hallo Sternzeitler,

dass das Thema Versicherung nicht soo leicht ist war mir ja klar, aber das artet ja richtig in Arbeit aus

Es gibt zu dieser Sache wohl ähnlich viele Meinungen wie Versicherungsanbieter...

Ich habe jetzt eine Hand voll Anfragen gestellt (normale Versicherungen mit Schätzwert und Oldieversicherungen sowie Olasko, Würtembergische, ADAC usw.).

Ich werde die Ergebnisse bzw. meine Entscheidung mitteilen. (Nachteilig ist bei mir, dass ich das Fzg. auch wirklich fahren will und das könnten auch über 10000 km/Jahr werden... wenns Wetter passt

Vielen Dank für eure Beiträge, vor allem an Wolle 107 für den Versicherungsvergleich.

Grüße aus Würzburg,

Felix

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09 Mai 2011 20:58 #85303 von astral

On 2011-05-09 16:23, Mr_T wrote:
Hallo,

bei mir wurden div. Fahrzeuge per eingereichter Unterlagen in Form von kompletten Exposé inkl. aussagekräftigem Bildmaterial geschätzt. Ohne Gutachertermin vor Ort, was ich als sehr angenehm empfand.

Das Ergebnis ist kein Gutachtenwert oder Wiederbeschaffungswert, sondern der vertraglich zugesicherte Versicherungswert. Dieser würde mir bei Totalverlust voll ausbezahlt. Mit der Summe bin ich übrigens sehr zufrieden, da realistisch, zumal auch div. Investitionen berücksichtigt und dementsprechend eingepreist wurden.

Falls sich der Fahrzeugwert nach oben bewegt, werde ich eine Nachbesserung beantragen, was zumindest beim 450SLC 5.0 relativ zeitnah der Fall sein könnte.


Gruss,

Michael

p.s. fast vergessen: ist in der Schweiz.

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mr_T am 09-05-2011 16:31 ]


Täusche Dich nicht, Michael. Auch der Versicherungswert ist nicht dasjenige, was Du iFdF auf jeden Fall bekommst. Die Versicherungsbedingungen sehen im Kleingedruckten in aller Regel die Möglichkeit für die Versicherung vor, aus welchem Grunde auch immer Abschläge vorzunehmen.
Auf der sicheren Seite ist man also idR nur, wenn man konkret vereinbart, dass abgesehen von den Regelungen im Kleingedruckten auf jeden Fall Betrag X ersetzt wird.

Gruß, Heinz

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10 Mai 2011 08:25 #85304 von Mr_T
Danke für den Tipp, Heinz.

Ich habe morgen einen Termin mit dem Versicherungsvertreter und werde das ansprechen.

Gruss,

Michael

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13 Nov. 2012 21:14 #85305 von KalliSL


hallo,

an meinem stammtisch wird dieses thema gerade diskutiert - 2 freunde haben schon vers.fritzen befragt und unterschiedliche auskünfte bekommen - die begriffe restwert und wiederbeschaffungswert vewirren mich noch mehr. wo finden die versicherer den wiederbeschaffungswert , bei mobile o.ä. ?
mein sl ist nur teilkasko versichert mit wert 20ooo € - wenn mir nun einer reinfährt ( in deutschland) wie wäre die lage ? ein bekannter von mir würde mir ein gutachten erstellen - ich denke das wären dann sogar über 20T.....es scheint so zu sein - bitte korrigiert mich wenn das nicht so ist - wenn man ein vollkasko mit einem bestimmten wert hat und der gegner zahlt weniger kommt die VK für die differenz auf. das wäre schon ein grund von TK auf VK zu wechseln.

ich hoffe ich habe mich verständlich gemacht

gruss

kalli


Gruss aus Bruchsal

Kalli

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14 Nov. 2012 07:47 #85306 von uniroyal
Hallo,

in den OCC Regularien steht ausdrücklich das im Fall der Fälle der Gutachterliche Wert der vorher bestätigt wurde ersetzt wird, plus evtl. ich glaube bis 20% Wertsteigerung (alle 4 Jahre neues
Wertgutachten vorlegen), dies gilt sogar bei Auffahrunfall das die OCC in Vorkasse tritt (VK)
und sich das Geld von der gegnerischen Versicherung erstreitet.
Ich schaue heute noch mal den Passus nach.

Gruss Udo

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14 Nov. 2012 11:36 #85307 von winni
Die gestellte Frage kann nur mit -jein- beantwortet werden:

Zunächst mal sollte ein Wertgutachten nicht älter als 4 Jahre sein, da erfahrungsgemäß der Wert eines Fahrzeugs während dieser Zeit relativ konstant bleibt. Natürlich kann der Wert aber auch während dieses Zeitraumes oder danach nach unten oder oben schwanken, das hängt ganz von der Nutzung und des Zustandes des Fahrzeugs ab.

Im Falle eines Haftpflichtschadens (wie oben beschrieben), hat der Geschädigte die Möglichkeit einen eigenen Gutachter (freie Gutachterwahl, aber besser den Gutachter der seinerzeit das Wertgutachten erstellt hat) zu beauftragen, das "Schadengutachten" zu erstellen. – In der Regel wird von der gegnerischen Versicherung anhand
dieses ‚Schadengutachtens‘ reguliert.

Sollte die gegnerische Versicherung dieses Schadengutachten aber dennoch anzweifeln, da sie den Wert des Fahrzeugs geringer einschätzt - was äußerst selten vorkommt – muss sie ein entsprechendes Gegengutachten erstellen.

Entweder einigt man sich dann oder der Geschädigte legt gerichtliche Schritte ein.

Die eigene Vollkaskoversicherung ‚könnte‘ eine entstehende Differenz übernehmen, dies hinge aber vom jeweiligen Fall ab und würde individuell vom Versicherer geprüft.

Grüße
winni

Grüße aus dem Bergischen Land
winni

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15 Nov. 2012 19:36 #85308 von Kfischer
Hallo,

mein 107er ist seit September Oldtimer mit "H".
Ich bezahle bei der A.....z pro Jahr € 374,75
bei Vollkasko 500 SB , Vers.Wert:26.000,--
Allerdings habe ich 2 weitere Pkw dort versichert,
eigene Garage nur 2 Fahrer und den ganzen "Schnickschnack"
der sich angeblich Kostensenkend auswirkt.

Gruß
Karl-Heinz

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18 Nov. 2012 23:12 #85309 von svenl
Hallo,

ohne nun weitere Werbung zu machen, ich bin bei OCC (Provinzial-Versicherung),
und sehr zufrieden, was Schadensabwicklung angeht, sowie Preis Leistung.

Für fast alle Oldi-Versicherungen benötigst Du ein Kurzgutachten nach ClassicData (meist bis 40.000€) ,wenn dein Schatz mehr Wert ist (leider nicht ideell) benötigst Du ein sog. Vollgutachten.

Für mein Kurzgutachten hatte ich ca.150€ bezahlt, wobei ich dem Gutachter gleich die Adresse der Versicherung gab und er dort eine Kopie hinschickte.

Im Vollkaskofall wird nun nicht nach Schwake, sondern nach Gutachten abgerechnet.
Im Haftpflichtfall, also Du bist geschädigt worden, begleicht die gegnerische Versicherung meist nach Vorlage des Gutachten auch Schäden in Höhe des Gutachtens.

Gruß
Sven

350 SL Bj.72
Farbe außen: 291
Farbe innen: 165

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