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Nachbarstreit
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Gestern wollte ich eine Tour mit meinen seit einem Jahr neu lackierten Sl fahren. Plötzlich kam in die Tiefgarage ein Nachbarvon mir und schaute sich die Motorhaube genau an ohne etwas zu sagen. Darauf hin habe ich ihn gefragt warum er so auf die Haube schaut, daraufhin meinte er das er gesehen hätte wie mein Garagen nachbar gestern beim Getränkekisten ausladen eine Flasche auf meine Haube gefallen ist. Nach dieser Information habe ich die Haube genau unter die Lupe genommen und siehe da, ein kleiner aber sehr ärgerlicher Sprung im Lack der sich leider nicht nur auf dem Klarlack befindet. Natürlich habe ich dan meinen Nachbarn dem die Flasche auf die Haube gefallen ist darauf angesprochen. Zugegeben das im was auf die Haube gefallen ist hat er sofort aber der Sprung sei nicht von Ihm. Er meint das die geschehen sei weil die Kühlerschlauchschelle weit nach oben steht. Aber das eine volle Flasche die auf die Haube knallt und dadurch die Haube runterdrückt bis auf die Schelle das anrichten kann, konnte er sich nicht vorstellen.
Fazit ist: Haube muss komplett Lackiert werden! Wie würdet ihr mit so einem Typen fortfahren? Zum Glück habe ich einen Zeugen der alles gesehen hat!
liebe Grüße aus Kölle
Franklin
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- gerd
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Gruß
Gerd
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- Dr-DJet
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Wenn es eine Beule (von innen nach außen) ist, dann kommt der Schaden von innen, wie z.B. der Kühlerschlauchschelle.
Wenn es eine Delle (von außen nach innen) ist, dann war es die Flasche.
Volker
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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- agossi
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wenn die Flasche aber genau auf die Stelle fliegt, wo sich die Schelle darunter befindet, gibt es eine Beule von innen nach aussen...die Flasche wird wohl aus PET sein und daher kann diese (theoretisch) gar keine Beule hinterlassen. Ausser sie fliegt aus 10m Höhe auf den Wagen.
Gruss
Andi
PS: genau wegen solchen Sachen habe ich eine Parkschaden-Versicherung, weil sich Steitfälle um diese kleinen Summen (
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Mit der Anzeige warte ich erst einmal, wa mich aber richtig sauer macht ist das er nicht von selbst zu mir gekommen ist. Im grunde hat er darauf spekuliert das der Zeuge nichts sagt.
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- Edgar_Markus
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es ist jedenfalls fahrlässige sachbeschädigung .. oder?
da geht mit einer anzeige nicht viel
Edgar
Lebst Du nur oder schraubst Du schon?
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- Michael420
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Nach Deiner Aussage ist der Schaden nur schwer sichtbar.
Ob da wirklich die ganze Haube lackiert werden muß, stelle ich mal dahin.
Ein richtiger Beweis fehlt Dir. Ob Dein Nachbar vor Gericht seine Aussage bekräftigt,
ist ungewiss.
Ob es sich lohnt Geld für den Anwalt vorzustrecken, bezweifle ich.
Deswegen einen Nachbarschaftskrieg anzetteln?
An Deiner Stelle würde ich die ganze Sache vergessen.
Denn es gibt Wichtigeres im Leben als ein kleiner Kratzer auf der Motorhaube.
Grüße
Michael
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- poldi
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Sprich mit dem Nachbarn. der hat doch eine Haftpflichtversicherung.
Ciao Ulli
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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Auf das was Michael geschrieben hat das es wichtigere Dinge im Leben gibt ist schon Klar diesen Satzt kann man auch bei einem Totalschaden anwenden, nur Michael, ein Lackschaden ist ein Lackschaden wenn das vor der neu Lackierung passiert wäre hätte ich die Sache auf jeden Fall vergessen.
Die meisten hier wissen was eine anständige Lackierung kostet.
Lieben Gruß aus Kölle am Ring
Franklin
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- Bobby
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wenn wir hier im 81er Forum wären hättest Du bestimmt keinen Ärger mit deinem Nachbarn und sehr viel Freunde die dir helfen würden. Schade.
Bobby
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beste Grüße
Franky
PS:Ich kann mit deinnem Komentar nicht so richtig was anfangen Bobby? Hier wird mir auch geholfen!
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- Mr_T
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Bevor ein Brief Deines Rechtanwaltes bei Deinem freundlichen Nachbarn reinflattert würde ich ihn höflich "vorwarnen". Als letzten Versuch sozusagen.
Gruss,
Michael
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1. Er hat den Schaden verschwiegen und ein Zeuge hat es zum Glück gesehen.
2. Ich habe mit Ihm einmal gesprochen und er hat gesagt das er erst mal unterwegs ist und erst nach einer Woche kommt und ich habe gesehen wie er zwischendurch seine Blumen goss.
also angelogen
3. Heute wahr ich zum zweitem mal bei Ihm obwohl er kommen wollte und möchte den Schaden nicht verantworten. mit einer Art die man nur bei einer bestimmten Schicht von Menschen kennt.
Das ist meiner Meinung nach Chance genug sonst verwechseln solche Menschen schnell Höflichkeit mit Dummheit.
beste Grüße
Franklin
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- Mr_T
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ich dachte nur an evtl. emotionle Ausraster, die durch gezielte vorbeugende Information vermieden werden könnten.
Du kennst den Nachbarn ja und kannst bestimmt einschätzen ob das eine Gefahr sein könnte.
Viele Glück.
Gruss,
Michael[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mr_T am 07-04-2011 17:34 ]
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- stein1020
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im grunde kannst du doch nur noch ein machen ,geh zum Anwalt,derSchreibt ihn dann an und fahre jetzt zum Lackierer und lass dir ein Kostenvoranschlag geben schriftlich das brauchste eh für den Anwalt,und dann ,denn dafür hast du den Anwalt nur noch über den Anwalt,
der Typ is eh nur darauf aus die Sache irgendwie aus zu sitzen ,du ärgerst dich da nur noch mehr
irgend wann muß er zahlen und gut is ,auf nen Zettel alles notieren wann mit Nachbar gesprochen wann nochmal gesprochen wann Beule bemerkt und wann mit Zeuge gesprochen,was hat er gesehen und kurz noch mal zu Zeuge und ihm den Fall schildern
und dann abharken ,du wirst ja sehen was dann passiert ,ein normaler wäre zu dir gekommen und hätte dir schon nen Vorschlag gemacht,er möchte nix zahlen
gruß thomas[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : stein1020 am 07-04-2011 23:44 ]
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- Oliver107
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Die Erfahrung lehrt allerdings, dass dann der Ärger erst richtig losgeht.
Der Anwalt wird den Fall selbstverständlich annehmen und vertreten, -damit verdient der schließlich sein Geld, -ganz unabhängig wie die Sache em Ende ausgeht.
Richter haben von den realen Dingen des Lebens meist keine Ahnung und beauftragen daher für alles und jedes Gutachter, -das zahlt auch erst einmal der Kläger.
Der Gutachter wiederum wird ziemlich sicher zu dem Ergebnis kommen, dass der Schaden auf die dargestellte Weise eingetreten sein kann aber nicht muss.
Am Ende schlägt dann das Gericht vor, dass beide Seiten die Kosten je zur Hälfte zu tragen haben. Dem stimmen die entnervten Parteien nach langem Hin und Her zu. Bei der Schlussrechnung stellen plötzlich alle fest, dass die Kosten für die Beilackierung der beschädigten Motorhaube der kleinste Posten war. Richter, Rechtsanwälte und Gutachter sind zufrieden, -die beiden Parteien um eine Erfahrung mit dem Recht reicher, praktisch leider deutlich ärmer.
Ergo Franklin: Willst Du Dir das antun?
Wie wärs stattdessen mit ner Strafanzeige wegen Sachbeschädigung? Dadurch wird zwar Deine Motorhaube auch nicht neu, aber Dein "Freund" bekommt ziemlich unangenehme Post von der Staatsanwaltschaft. Außerdem kostet die Strafanzeige Dich nix.
Viele Grüße
Oliver
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- Bobby
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ich finde es nicht richtig zivilrechtliche Ansprüche auf Kosten des Steuerzahlers und mit Hilfe der Staatsanwaltschaft klären zu lassen.
So etwas klärt man Pupille Pupille.
Bobby
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- Oliver107
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- bstaiger
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Sachbeschädigung ist eine Straftat und setzt m. W. Vorsatz voraus. Dieser dürfte schwer zu beweisen sein. Das wird nix.
Meine Nachbarin, so ein junges Gör, hat mal aus ihrem Fenster ein Weinglas auf meine Haube fallen lassen. Das ergab eine kleine Delle und etliche Lackabplatzer. Ich habe es erst eine Woche später gemerkt, als ich den Hof gefegt und die Scherben gefunden habe. Zum Glück hatte es ein anderer Nachbar gesehen. Damit bin ich zu ihr, sie hats dann zugegeben und gemeint, sie hätte gedacht, es sei nix passiert (könnt man sogar glauben, jung und dumm halt). Schließlich hat das ihre private Haftpflicht anstandslos gezahlt. Letzlich hatte sie keinen finanziellen Schaden.
Insofern versteh ich den Typ zweimal nicht. Einen sachlichen aber bestimmten Brief schreiben und die Absicht, den Rechtsweg zu bestreiten darlegen, auf den Zeugen und die potentiellen Kosten verweisen, ist sicher nicht verkehrt. Vielleicht knickt er ja ein.
Viel Erfolg jedenfalls!
Gruß
Björn
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Die größte Frechheit wahr, vergaß ich zu schreiben:
Der Nachbar meinte er hätte ja nicht gedacht das das Auto so ein Sammlerstück wäre und Das es mir so wichtig sei!
Nächste Woche kommt die Alte Lady in eine neue Garage, ich trau den Typen einiges zu!
beste Grüße aus Köln
Franklin
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- FrankEinsNullSieben
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Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Trifft zu wenn man den Tathergang betrachtet.
Gruß
Franklin
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- FrankEinsNullSieben
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Das wird dem Täter nicht zu widerlegen sein. Also kommt der Vorsatz nicht zum Zuge, fürchte ich. Einen Vermögensvorteil hat er durch die ursprüngliche Handlung ja auch nicht, Du nur den Vermögensschaden. Die Bereicherungsabsicht muß ja gegeben sein.
Davon abgesehen, ist mir nicht ganz klar geworden, wie er sich genau zu der Tat geäußert hat. Abgestritten hat er sie wohl nicht, oder doch? Bei einem vorhandenen Zeugen wäre das unklug, er könnte höchstens betreiten, daß durch die Flasche dieser Schaden entstanden ist ... das wäre dann seine Privatmeinung.
Grüße, Frank
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : FrankEinsNullSieben am 08-04-2011 23:02 ][ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : FrankEinsNullSieben am 08-04-2011 23:06 ]
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Gruß Franklin
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- FrankEinsNullSieben
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Und schon ist er fein raus, auch was die nachfolgenden Handlungen oder Unterlassungen angeht.
Die typischen Betrugsfälle, die trotzdem nie zu einer Verurteilung führen, scheitern immer am eindeutigen Nachweis des Vorsatzes.
Damit sind nicht die Trickbetrüger gemeint, die bei Dir an der Haustür klingeln und Dir mit irgendeiner erfundenen Geschichte (= Täuschung) Geld abluchsen wollen, sondern z.B. die Leute, die Waren bestellen ohne die Absicht (oder Möglichkeit), sie jemals zu bezahlen. Die sagen nachher einfach "ich hatte nächsten Monat einen Job in Aussicht, mit dem Geld wollte ich ja bezahlen, aber die Sache hat sich zerschlagen ..."
Ein Freund von mir (Staatsanwalt) mußte früher laufend solche Verfahren führen, ohne viel Erfolg.
Grüße, Frank[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : FrankEinsNullSieben am 08-04-2011 23:24 ]
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- poldi
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Der Anwalt verdient/bekommt sein Geld immer.
Der Gutachter auch.
Das Gericht auch,
Du zahlst.
Im www gibt es dafür einen Prozesskostenrechner.
Wie schon geschrieben, sollte den Schaden die Haftpflicht des Verursachers regulieren.
Wenn der Verursacher Dir seine Versicherung nicht nennt und den Schaden nicht meldet, kannst Du es über DEINE Versicherung probieren. Die sind oft recht findig.
Die PKW-Haftpflicht des Gergners bekommt dein Anwalt bei nachgewiesenem rechtlichen Interesse genannt. Dafür gibt es eine zentrale Auskunft. Aber das sollte Dein Anwalt (der immer sein Geld bekommt) doch selbst wissen ....
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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- Bobby
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mal ein Denkmodell: der 107er ist kein Auto sondern eine Harley und Du bist 1%er bei den Hells Angels, 81. Dann wäre Texas angesagt, die Sache wäre schon längst erledigt und Dein Nachbar um eine Erfahrung reicher.
Hast Du denn keine Freunde?
Bobby
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- andreasina
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Ich hack die Sache ab und überlass es meinem Anwalt mit dem Ich übrigens befreundet bin und der Gutachter auch .
und genieße das schöne Wetter.
Ich halt euch auf dem laufendem
Gruß
Franklin der mit dem besten Nachbarn
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