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Wiederbeschaffungswert Oldtimer

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29 Juli 2010 17:31 #77901 von anton12345
Wiederbeschaffungswert Oldtimer wurde erstellt von anton12345

Gucks Du www.bundesgerichtshof.de , entscheidungen, Entscheidungsdatenbank, VI ZR 144/09 vom 2. März 2010,

oder Leitsatz

Zur Frage, ob bei der fiktiven Schadensersabrechnung eines als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeugs ein über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag abgerechnet werden kann.

Frags Du auch aufgrund Rechtsberatungsgesetz netten Rechsanwalt um die Ecke für rund € 180,- pro Beratung.

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29 Juli 2010 17:57 #77902 von JE
Hallo Anton,

ich finde, daß DU hier, wenn DU schon auf ein AKtenzeichen verweist, dem geneigten Rechtsexperten wenigstens den Link anbieten solltest, obwohl das eigentlich überflüssig wäre.

RWS-Verlag - Urteilstext

und wenn DU so ein aufmerksamer Leser gewesen wärest, hättest Du vielleicht hinsichtlich der Nichtrelevanz für Mercedes R/C 107 der Einfachheit halber darauf hinweisen können, daß dieses Urteil nichts Neues aussagt, was uns nützen könnte, (massenhaft Ersatzfahrzeuge vorhanden)

oder, noch knapper und präziser, hättest Du eigentlich auf den kompletten Fred verzichten können behelfsweise sollte der Admin DIch auf Kostenerstattung für sinnlos verbrauchten Speicherplatz und Zeit verklagen.


Zitat: "Bei einem Verkehrsunfall, ... wurde das Fahrzeug des Klägers, ein Pkw Typ Wartburg 353, Erstzulassung 1966, mit einem Rahmen und den entsprechenden Sonderausrüstungen eines Wartburg 353 W, beschädigt. Die Beklagte (Versicherung) hat Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts von 1.250,00 € geleistet.

Der Kläger verlangt weiteren Schadensersatz in Höhe von 1.212,90 €, der Differenz zu den Nettoreparaturkosten von 2.462,90 €.

Nach den Ausführungen des Sachverständigen ist ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht zu erwerben; um das beschädigte Fahrzeug adäquat wieder herzustellen, sei es erforderlich, für insgesamt 2.950 € einen Wartburg 353 zu erwerben und mit Originalteilen auf einen Wartburg 353 W umzubauen. Unikat Was für ne Schwachsinnsklage

Die Revision gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 19. März 2009 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen."

Gruß JE

Gruß Jens (Signature s#cks)

Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ?

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29 Juli 2010 18:29 #77903 von Oliver107
Oliver107 antwortete auf Wiederbeschaffungswert Oldtimer
Danke JEns!

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29 Juli 2010 19:40 #77904 von anton12345
anton12345 antwortete auf Wiederbeschaffungswert Oldtimer

Nun, da bin ich aber froh das unsere Spezialairbagausrüster zwar immer ganz stolz auf ihren Einbau sind,

aber bezahlt bekommen sie diesen nicht.

Vielleicht eine Packung Traubenzucker verdrücken und nach rund 60 min. mal wieder die Begründung durchlesen.

Ach ja, und allerwelt 107er kann jeder fahren, aber einem 450 SLC 5.0 Fahrer wird dieses
Urteil wohl mehr interessieren,

als den 280er mit eingebauten Airbag oder den 6,9l Umrüstern.

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  • Turbothomas
  • Frischling
  • Frischling
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29 Juli 2010 19:43 #77905 von Turbothomas
Turbothomas antwortete auf Wiederbeschaffungswert Oldtimer
Hallo Anton,

bitte die Netiquette beachten und mit Vornamen unterschreiben, oder soll ich den Fred komplett löschen?

Grüßle

Thomas

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29 Juli 2010 20:40 #77906 von Adil
Adil antwortete auf Wiederbeschaffungswert Oldtimer
Ich bin fuer Loeschen.
Adil

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[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Adil am 29-07-2010 20:40 ]

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